Durch die BAFA können Sie mindestens 20% und bis zu 35% Förderung Ihre neuen Klimaanlage erhalten.
Dieser Artikel ist nur in Verbindung mit einer förderfähigen Anlage zu bestellen.
Voraussetzung ist, dass die Geräte auf der BAFA-Liste stehen und die Geräte von uns bezogen und installiert werden. Diese BAFA-Liste können Sie unter Downloads einsehen.
Sie brauchen Beratung oder wünschen ein entsprechendes Angebot ?
Schreiben Sie uns einfach eine Mail an die info@Breeze24.com oder rufen Sie uns | +49 (0) 711 995 982 500 | an, wir helfen Ihnen gerne.
Die Förderung für Wärmepumpen und Hybridheizungen (EE-Hybride) mit Wärmepumpe beträgt 25%. Wer seine Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen durch eine Wärmepumpe ersetzt, erhält zusätzlich die Austauschprämie in Höhe von 10%. Es ergibt sich also ein Fördersatz von 35%. Und als Wärmepumpen Bonus nochmals 5% möglich.
1. Wann muss der Zuschuss beim BAFA oder bei der KfW beantragt werden ?
Achten Sie auf den richtigen Zeitpunkt. Der Förderantrag für einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) muss unbedingt vor Auftragsvergabe an uns und vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Während oder nach der Installation kann keine Förderung mehr beantragt werden.
Daher: Holen Sie sich zuerst ein Angebot für Ihre neue Wärmepumpe / Klimaanlage bei uns ein und stellen Sie dann den Förderantrag - der Breeze24 Förderservice unterstützt Sie gern dabei. Ist der Antrag gestellt und der Eingang bestätigt, können Sie starten, einen Vertrag abschließen und Leistungen beauftragen.
2. Für welche Wärmepumpen gibt es eine Förderung ?
Gefördert werden Luft-Wasser Wärmepumpen (Heizung) und seit dem 1. Januar 2021 auch Luft-Luft-Wärmepumpen (Klimaanlagen). Das BAFA führt alle Wärmepumpen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die für eine Förderung in Frage kommen in einer Liste.
Eine Förderung für sogenannte Einzelmaßnahmen, z.B. den Austausch oder erstmaligen Einbau einer Wärmepumpe gibt es nicht für Neubauten, sondern nur im Bestandsgebäude. Als Bestandsgebäude zählen alle Gebäude die mindestens 5 Jahre als sind (maßgeblich ist das Datum des Bauantrags / der Bauanzeige).
3. Können wirklich auch Klimaanlagen gefördert werden ?
Ja, das ist richtig. Luft-Luft-Wärmepumpen (üblicherweise als Klimaanlage bezeichnet) verfügen immer auch über eine effiziente Heizfunktion. So kann das System, z.B. in der Übergangszeit, ein bereits vorhandenes Heizsystem unterstützen. Bleibt in diesem Fall z.B. die Öl- oder Gasheizung aus, werden wertvolle Ressourcen eingespart. Daher sind auch diese Anlagen förderfähig.
'Wärmepumpen gewinnen einen großen Teil der Energie die sie zum Heizen oder Kühlen benötigen aus der Umgebungsluft und damit aus erneuerbaren Energien. So werden aus 1 kW Strom z.B. 4,6 kW Heizleistung.
4. Welche Effizienzwerte muss eine Wärmepumpe erreichen um förderfähig zu sein ?
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (Heizung) muss die folgenden Effizienzwerte erfüllen:
ns = 135% bei 35 Grad Wasservorlauftemperatur
ns = 120% bei 55 Grad Wasservorlauftemperatur
Für Luft-Luft Wärmepumpen (Klimaanlagen) gelten folgende Werte:
ns = 181% bzw. SCOP = 4,6 bei Geräten < 12 kW
ns = 150% bzw. SCOP = 3,7 bei Geräten > 12 kW
5. Wo genau kann ich meinen Förderantrag stellen ?
Den Antrag auf Förderung stellen Sie beim BAFA mit einem Online-Formular.
6. Wo finde ich die offizielle Liste aller förderfähigen Geräte ?
Alle förderfähigen Geräte finden Sie in der BAFA-Liste. Diese Liste wird regelmäßig von uns aktualisiert. Die jeweils gültige Version finden sie unter Downloads.
7. Welche Maßnahmen und Kosten werden von der BAFA gefördert ?
Das BAFA fördert grundsätzlich die Anschaffungskosten der Wärmepumpe / Klimaanlage und die Kosten für die Installation und Inbetriebnahme.
Auch sogenannte „Umfeldmaßnahmen“ und energetische Optimierungen an der gesamten Heizanlage sind förderfähig. Dazu zählen sämtliche Nebenkosten für Arbeiten und Investitionen, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung einer förderfähigen Maßnahme notwendig sind und/oder deren Energieeffizienz sicherstellen bzw. sogar erhöhen. Geförderte Umfeldmaßnahmen können sein: Wärmedämmung von Rohrleitungen der Wärmeverteilung | Ersatz alter Standardheizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper | Arbeiten und Investitionen zur Effizienzsteigerung der bestehenden Warmwasserbereitung | Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Wärmespeicher, Steuerung | Auch Kosten für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen, die in direktem Zusammenhang mit der förderfähigen Wärmepumpe stehen, können für eine Förderung mit angerechnet werden.
Hier geht es direkt zu Seite vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Informationen für Antragstellende | Ablauf des Antragsprozesses – In 5 Schritten zur Förderung
Link >> Informationen für Antragstellende | Ablauf des Antragsprozesses – In 5 Schritten zur Förderung
BAFA Antrag richtig ausfüllen, so einfach geht's . . . | mehr Info's zur BAFA Förderung
| Produkteigenschaft | Wert |
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| Kategorie: | Nachweisarbeiten |
| Artikelnummer: | 19272 |